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AGB

Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Theater Olpketals (T.O.), die im Internet sowie an der Theaterkasse einzusehen sind.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:



1.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem T.O. und seinen Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.



2.    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des T.O., als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.



3.    Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des T.O. und der angeschlossenen Vorverkaufsstellen.



4.    Die Plätze im Theatersaal des T.O. sind nicht nummeriert. Der Einlass bei freier Platzwahl beginnt ca. 30 Min. vor der Vorstellung.

5. Während des Einlasses ist den Aufforderungen des Personals des T.O. Folge zu leisten (z. B. Aufrutschen auf angrenzende Plätze). Für später eintreffende Gäste werden dadurch leichter erreichbare Plätze geschaffen, um die Störung einer laufenden Vorstellung im Interesse aller Anwesenden so gering wie möglich zu halten.

6.    Schadensersatzansprüche bestehen nicht, wenn aufgrund nicht rechtzeitigen Erscheinens zum Einlass – gleich aus welchem Grunde – nur noch Einzelplätze durch Personal des T.O. zugewiesen werden können.

7.    Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden.



8.    Für die Veranstaltungen des T.O. gelten unterschiedliche Kartenpreise, abhängig von Wochentag und Aufführung.



9.    Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Gastspielen, Premieren, Sonderkonzerten, Benefiz-Veranstaltungen, Gala-Vorstellungen etc.) gelten ggf. Sonderpreise.



10.  Die Eintrittspreise im T.O. werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Das gilt auch für die Preise der Fremdveranstalter.



11.  Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des T.O. werden die Eintrittspreise und Regularien des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt.



12.  Das T.O. haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern oder anderen Kartenanbietern.



13.  Alle Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen des T.O. angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit…“).



14. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangzeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.



15.  Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.



16.  Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.



17.  Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kartenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.



18.  Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden.



19.  Muss das T.O. aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet.



20.  Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, u.ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.



21.  Fällt eine Veranstaltung wegen eines Streiks aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.



22.  Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des T.O. ist nicht erlaubt.



23.  Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des T.O. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des T.O.



24.  Das T.O. ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Die Daten werden gelöscht, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht, insbesondere, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann der Datenverarbeitung zu dem in Ziffer 24 genannten Zweck jederzeit gegenüber dem T.O. widersprechen. Dem Kunden steht unabhängig davon ein Widerrufsrecht nach Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu.

25.  Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des T.O. wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

 

26.  Das T.O. übernimmt keine Haftung für die Garderobe seiner Gäste. Die Aufbewahrung geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.



27.  Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des T.O. gefunden werden, müssen beim Personal des T.O. oder anderen vom T.O. beauftragten Personen abgegeben werden.



28.  Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des T.O. oder anderen vom T.O. beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.



29.  Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom T.O. oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.



30.  Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.



31.  Das T.O. behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das T.O. gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.



32.  Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.



33.  Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.



34.  Die Haftung des T.O. ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.



35.  Das T.O. übt das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.

 

36.  Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt zum Theater verwehrt. Dem T.O. steht es frei, bei Verunreinigungen oder Vandalismus durch z.B. alkoholisierte Gäste dem Verursacher eine nach Ermessen der diensthabenden Abendspielleitung des T.O. festgelegte Sonderreinigungs-/ Entschädigungsgebühr in Rechnung zu stellen. 

37.  Bei Gruppengästen, die eine Abrechnung des Getränkeverzehrs per „Sammelrechnung“ gewählt haben, muss das T.O. über ggf. anwesende Minderjährige in Kenntnis gesetzt werden. 

38.  Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des T.O.-Personals oder anderer Personen, die vom T.O. beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.



39.  Diese Geschäftsbedingungen treten zum 06.04.2019 in Kraft.



Dortmund, 05.04.2019

 

Ergänzung

 

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie, sowie den hiermit verbundenen gesetzlichen Auflagen und internen Maßnahmen zur Einhaltung des Hygienekonzeptes des Theater Olpketal gelten ab sofort folgende, zusätzliche Bestimmungen in Ergänzung bzw. Abweichung vorstehender Bestimmungen vorbehaltlich etwaig anderslautender behördlicher Anordnungen.

C1. Für die Veranstaltungen des T.O. liegt ein Sicherheits- und Hygienekonzept vor, das einen Veranstaltungsbesuch unter sicheren Bedingungen ermöglicht. Aktuelle Informationen zum Ablauf der Veranstaltungen werden auf der Website und allen Kanälen des T.O. kommuniziert. Bei Verstößen gegen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist der Besucher von der Veranstaltung auszuschließen bzw. kann des T.O. verwiesen werden.

C2. Für den Zutritt zu Veranstaltungen des T.O. gelten die jeweils auf der Internetseite des T.O. veröffentlichten, zum Vorstellungszeitpunkt geltenden, Einlassbedingungen. Es sind alle ggf. erforderlichen Nachweise bei Betreten des T.O. bereitzuhalten. Zum Nachweis einer vollständigen Impfung werden ein Impfausweis, eine Ersatzbescheinigung des Impfzentrums oder der Arztpraxis (nur im Original) oder der digitale Impfnachweis akzeptiert. Der Nachweis über die Genesung nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf maximal sechs Monate alt sein. Ein positiver Antikörpernachweis reicht nicht aus, um einen Immunschutz nachzuweisen. Anerkannte Testbescheinigungen (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test) sind solche von Leistungserbringern im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder aus Betriebstestungen mit schriftlichem Nachweis. Zusätzlich zu allen Nachweisen ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zwingend erforderlich.

C3. Der Besuch von Veranstaltungen des T.O. ist nur Personen gestattet, die aktuell nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind bzw. keine vom Robert Koch-Institut (RKI) genannten COVID-19-Symptome aufweisen (Atemnot, Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust). Personen mit einem wissentlichen engen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Infizierten in den letzten 14 Tagen und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, ist der Besuch der Veranstaltung nicht gestattet.

C4. Ein Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Umtausch ist ausgeschlossen, wenn ein Besucher die Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht besuchen kann. Ungeachtet dessen behält sich das T.O. in begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen (z.B. Gutscheinumtausch) vor. Die Bearbeitungsgebühr für ein Kulanzstorno beträgt je Eintrittskarte 3 €.

C5. Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen des Theater Olpketal oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie abgesagt wird und ausfällt, erhält der Käufer bereits erworbener Eintrittskarten einen Gutschein für einen Nachholtermin oder einer Rücküberweisung des Eintrittskartenpreises. Eine Spende an das T.O. seitens des Kunden in Höhe des Eintrittskartenwertes ist ebenso möglich. Die bei einer Online-Buchung angefallenen Systemgebühren werden nicht zurückerstattet.

C6. Der Zutritt von Besuchern, die zu einer Risikogruppe gehören, liegt im Ermessen und der Eigenverantwortung dieser Besucher selbst. Das T.O. weist darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Diese Gefahr ist den Käufern von Eintrittskarten und Besuchern der Veranstaltungen bewusst. Das T.O. schließt die Haftung für eine Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers von Besuchern, die sich trotz Umsetzung der Hygienemaßnahmen durch eine SARS-CoV-2- Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, aus. Dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

C7. In Abhängigkeit des zum Vorstellungszeitpunkt aktuellen Infektionsgeschehens werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Eintrittskartenbuchung und Einlassgewährung bzw. weitere Verpflichtungen des Besuchers entsprechend der CoronaSchVO NRW bzw. des für das T.O. geltenden Besucher- und Hygieneschutzkonzeptes notwendig.

C8. Der Besucher hat sich vor dem Vorstellungsbesuch über die aktuell notwendigen Maßnahmen und Verpflichtungen selbstständig zu informieren und diese einzuhalten. Auf der Webseite des T.O. können gegebenenfalls die aktuell notwendigen Beschränkungen und Maßnahmen eingesehen werden. Besucher, die nicht zur Einhaltung im T.O. geltender Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt verwehrt.

Bitte beachten Sie folgenden Auszug aus unserer Rückgabebelehrung:

Eintrittskarten können nach dem Kauf nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden, auch nicht im Fall von Umbesetzungen oder höherer Gewalt (Witterung, Verkehrsverbindungen, Krankheit o.ä.). Für verloren gegangene oder verfallene Karten sowie verspätetes Eintreffen von BesucherInnen kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Gekaufte Karten können nur bei Vorstellungsänderungen oder Ausfall ausschließlich an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgenommen oder umgetauscht werden.

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, soweit das T.O. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht.

Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch T.O. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.